Wir sehen in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit die Basis für einen gelungenen integrativen Schulbesuch
Die Leistung Schulassistenz findet in der Regel im gesetzlichen Rahmen der sogenannten Eingliederungshilfe statt (§ 112 SGB IX und § 35a SGB VIII). Die Kosten hierfür werden von Sozial- oder Jugendhilfeträgern übernommen. Steht im Einzelfall die medizinische oder pflegerische Versorgung im Vordergrund, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten (SGB V).
Ein wesentliches Ziel der Schulassistenz ist immer die Förderung einer möglichst großen Selbständigkeit des Schülers bzw. der Schülerin.
Wir orientieren uns an den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Schulassistenz nach § 112 SGB IX und § 35a SGB VIII).